Leitungsanästhesie

Bei der Leitungsanästhesie handelt es sich um eine lokale Betäubung. Diese Anästhesieform wird besonders bei Operationen an den Händen oder Unterarmen und auch in der Zahnmedizin genutzt. Bei korrekter Anwendung und ohne dass das Lokalanästhetikum in den Blutkreislauf gelangt, sind die Nebenwirkungen gering und wesentlich leichter als bei einer Vollnarkose. Die Leitungsanästesie wird vor allem bei Operationen am Fuß, Hand oder in der Zahnmedizin verwendet.

Leitungsanästhesie

Definition

Bei der Leitungsanästhesie handelt es sich um eine lokale Betäubung. Da die Nerven sich vom Rückenmark ausgehend immer weiter aufteilen, kann eine Betäubung an einer Stelle alle weiter vom Körperstamm entfernten Bereiche betäuben. Diese Anästhesieform wird besonders bei Operationen an den Händen oder Unterarmen und auch in der Zahnmedizin genutzt. Der Betroffene ist während des Eingriffs wach und ansprechbar.

Indikation

Wie in eigentlich allen Bereichen der Medizin, gilt in der Anästhesie der Grundsatz möglichst wenig in die Körperfunktionen einzugreifen. Daher wird in der Regel das Betäubungsverfahren so minimal gewählt, wie es für den geplanten Eingriff möglich ist. Wenn die rein lokale Betäubung nicht ausreicht, wird die Leitungsanästhesie gewählt. Wenn diese ebenfalls nicht ausreicht wird eine Spinalanästhesie oder sogar eine Vollnarkose durchgeführt.

Solange jedoch eine Leitungsanästhesie ausreicht, um eine Operation an den Armen, Beinen oder auch Zähnen durchzuführen sollte diese Möglichkeit auch genutzt werden. Besonders bei vom Körperstamm weit entfernten Bereichen, wie dem Handgelenk, bietet sich eine Leitungsanästhesie an. Wichtig ist hierbei eine gute Zugänglichkeit der betreffenden Nerven. Gerade bei älteren Personen, welche stärker unter den Folgen einer Vollnarkose leiden, bietet die Leitungsanästhesie große Vorteile, da diese Methode nicht auf das zentrale Nervensystem wirkt.

Ein weiteres Einsatzgebiet der Leitungsanästhesie ist die Zahnheilkunde. Bei Eingriffen an den Zähnen reicht eine lokale Betäubung der zuständigen Nerven im Bereich des Kiefers, um die Zähne vollständig zu betäuben und somit die Behandlung schmerzfrei durchzuführen.

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Welches Verfahren der Anästhesie Anwendung findet ist immer eine Gemeinschaftsentscheidung der Narkoseärzte und der Patienten.

Durchführung

Bei jeder Art der Betäubung wird zunächst eine genaue Planung durchgeführt. Hierzu zählt besonders ein Gespräch mit dem Betroffenen, ob bereits früher eine Leitungsanästhesie durchgeführt wurde und ob diese gut vertragen wurde. Je nach Eingriff wird die Position der Betäubung und das passende Lokalanästhetikum gewählt.

Bei tieferen Nervenbündeln, wie dem Armplexus, kann mit einem Ultraschallgerät die genaue Position gesucht werden. Die Einstichstelle wird desinfiziert und das Medikament in eine Spritze aufgezogen. Die Kanüle wird in die Haut eingestochen und an die passende Stelle vorgeschoben. Dort wird dann zunächst geprüft, ob die Kanüle außerhalb von Blutgefäßen liegt, da die Lokalanästhetika nicht in die Blutbahn gelangen sollen. Danach werden mehrere Depots von dem Lokalanästhetikum um den Nerv gespritzt.

Je nach Einsatzgebiet kann durch eine elektrische Messung festgestellt werden, ob die Betäubung erfolgreich ist, oder ob mehr Medikament notwendig ist. Die Kanüle wird herausgezogen und es wird einige Minuten gewartet, bis die vollständige Wirkung eintritt.

Ängstliche Patienten können vor der Betäubung ein Beruhigungsmittel, zum Beispiel Midazolam, bekommen, sodass sie von der Betäubung und dem Eingriff wenig mitbekommen.

Welche Medikamente werden verwendet

Das älteste Lokalanästhetikum ist das heute nur noch als Droge bekannte Kokain. Obwohl dieses in der Medizin eigentlich keine Verwendung mehr hat, wirken die aktuellen Lokalanästhetika auf die selbe Weise. Genutzt werden Bubivacain, Lidocain, Ropivacain, Prilocain, Procain und einige Weitere Stoffe.

Die verschiedenen Medikamente unterscheiden sich in ihrer Wirksamkeit, ihrer Wirkdauer, der Zeit bis zum Wirkeintritt und in ihrer Steuerbarkeit.

In der Zahnheilkunde hat sich besonders Lidocain bewährt. Welches Mittel genutzt wird hängt von der Art und Dauer des Eingriffs und der individuellen Verträglichkeit ab.

Risiken und Nebenwirkungen

Bei korrekter Anwendung und ohne dass das Lokalanästhetikum in den Blutkreislauf gelangt, sind die Nebenwirkungen gering und wesentlich leichter als bei einer Vollnarkose. Lokal sind Unverträglichkeiten und Schwellungen möglich. Bei einer bekannten Allergie sollte ein anderes Anästhesieverfahren gewählt werden, da allergische Reaktionen  bis hin zum allergischen Schock möglich sind.

Gelangt das Lokalanästhetikum ins Blut und verteilt sich im ganzen Körper steigen die Nebenwirkungen in Abhängigkeit von der Konzentration im Blut an. Zunächst sind Schwindelgefühle, Kopfschmerzen, Benommenheit und Übelkeit möglich. Bei einer höheren Dosis kann es zum Koma und zur Atemlähmung kommen.

Die Lokalanästhetika haben auch Wirkungen auf das Herz-Kreislauf-System. Der Blutdruck sinkt und die Schlagkraft des Herzens nimmt ab. Weiterhin kann es auch zu einer Verlangsamung des Herzschlags und einer Herzrhythmusstörung kommen. Im Extremfall kann es zum Herz-Kreislauf-Stillstand kommen.

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Aufgrund dieser möglichen Nebenwirkungen auf das Herz-Kreislauf-System sind schwere Weiterleitungsstörungen des Herzens und eine dekompensierte Herzermüdung Kontraindikationen für eine Leitungsanästhesie. In diesem Fall kann der Betroffene unter Vollnarkose besser kontrolliert werden.

Dauer

Die Dauer einer Leitungsanästhesie hängt von mehreren Faktoren ab. Die verschiedenen Lokalanästhetika haben unterschiedliche Wirkungszeiten. Bei kurzen Eingriffen, circa unter einer Stunde, reicht eine einmalige Gabe des Lokalanästhetikums. Jedoch können auch längere Operationen unter einer Leitungsanästhesie durchgeführt werden. Hierfür lässt der Narkosearzt einen Katheter im Betäubungsgebiet liegen und kann bei Bedarf eine weitere Dosis Lokalanästhetikum verabreichen. Ohne weitere Betäubung hält die Leitungsanästhesie nur wenige Stunden.

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Oberstsche Leitungsanästhesie

Bei einer Leitungsanästhesie nach Oberst handelt es sich um ein Betäubungsverfahren für Finger und Zehen. Genutzt wird das Verfahren sowohl im Notfall nach Verletzungen als auch bei geplanten Operationen. Jeder Finger oder Zeh hat insgesamt vier Hauptnerven, welche alle betäubt werden müssen. Zwei Nerven liegen auf der Beugeseite und zwei auf der Streckseite. Bei der Leitungsanästhesie nach Oberst werden alle vier Nerven mit nur zwei Einstichen betäubt.

Die Kanüle wird an der Streckseite eingestochen und am Knochen entlang bis zu den Nerven der Beugeseite vorgeschoben. Dort wird die erste Menge Lokalanästhetikum gespritzt. Nach leichtem Zurückziehen kann eine weitere Menge auf der Streckseite injiziert werden. Das gleiche wird auf der anderen Seite des Fingers oder Zehs wiederholt. Nach nur wenigen Minuten ist der Finger oder Zeh vollständig schmerzfrei und eine Operation kann durchgeführt werden.

Da die zuständigen Muskeln am Unterarm oder Unterschenkel liegen, bleibt die Beweglichkeit durchgehend erhalten und nur die Berührungs- und Schmerzempfindlichkeit wird ausgeschaltet. Der Name Oberst geht dabei auf einen deutschen Chirurgen im 19. und 20. Jahrhundert zurück, welcher diese Betäubungstechnik entwickelt hat.

Leitungsanästhesie am Oberkiefer

Bei Zahnbehandlungen kann eine Leitungsanästhesie genutzt werden, um einen schmerzlosen Eingriff zu ermöglichen. Für den Oberkiefer ist der Nerv Alveolaris superior verantwortlich, welcher direkt aus dem mittleren Ast eines Hirnnerven, namens Trigeminus, abstammt. Jeder Zahn hat seine eigene Abzweigung vom Hauptnerv und je nachdem wo die Betäubung gesetzt wird, werden immer nur wenige Zähne und das außenliegende Zahnfleisch taub.

Die Kanüle wird normalerweise oben in das Zahnfleisch eingeführt und es wird Lidocain eingespritzt. Einige Zahnärzte nutzen eine Kombination aus dem Lokalanästhetikum Lidocain und Adrenalin, da hierdurch starke Blutungen vermieden werden können.

Die Betäubung setzt nach wenigen Minuten ein und hält für ungefähr zwei Stunden. Vor der Betäubung fragt der Zahnarzt, ob vorherige Lokalanästhesien gut vertragen wurden. Eine Erfolgskontrolle findet meistens nicht statt. Wenn bei Beginn der Behandlung noch Schmerzen entstehen, wird eine zweite Dosis Lokalanästhetikum gespritzt. Da die Wirkung nur kurz anhält kann der Betroffene nach der Behandlung die Praxis verlassen und muss nicht weiter kontrolliert werden.

Leitungsanästhesie am Unterkiefer

Bei Zahnbehandlungen am Unterkiefer ist der Ablauf grundsätzlich derselbe, wie am Oberkiefer. Nach der Vergewisserung, dass bisherige Behandlungen gut vertragen wurden wird der untere Nervus Alveolaris betäubt. Dieser geht aus dem Nerv Mandibularis, also dem Unterkiefernerv, hervor. Auch dieser Nervenast gehört zu dem Hirnnerv Trigeminus.

Anders als am Oberkiefer reicht bei dem unteren Nerv jedoch eine einzige Spritze um die jeweilige Hälfte des Unterkiefers vollständig zu betäuben. Der Nerv zieht zunächst durch den Unterkieferknochen und verlässt diesen im Bereich der Backenzähne. An dieser Stelle kann die Betäubung gesetzt werden. Eine Erfolgskontrolle findet nur durch das Schmerzempfinden bei Beginn der Behandlung statt.

Auch hier hält die Betäubung ungefähr zwei Stunden nach der letzten Spritze. Bei längeren Eingriffen kann eine erneute Dosis Lokalanästhetikum notwendig sein. Solange die Betäubung wirkt, ist auch die Muskelkraft der Lippenmuskulatur geschwächt. Dies bewirkt, dass Essen und Trinken in dieser Zeit noch nicht richtig möglich ist, da die Unterlippe auf der betäubten Seite herabhängt.

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Fußblock

Mit der Leitungsanästhesie Fußblock werden alle Nerven, welche den Fuß versorgen, oberhalb des Sprunggelenks betäubt. Hierfür sind insgesamt fünf Injektionen notwendig. Nach einer gründlichen Desinfektion werden ungefähr drei bis fünf Milliliter Xylocain oder Ropivacain in die Nähe des jeweiligen Nervs gespritzt.

Lokale Nebenwirkungen können Hämatome oder Nervenschädigungen sein. Unter einem Fußblock können verschiedene Operationen am Fuß und an den Zehen durchgeführt werden.

Bei Infektionen im Bereich des Fußgelenks oder Blutgerinnungsstörungen sollte kein Fußblock durchgeführt werden.

Muss aufgeklärt werden?

Grundsätzlich gilt bei jedem medizinischen Eingriff eine Aufklärungspflicht. Der Betroffene muss über das Verfahren, mögliche Nebenwirkungen und Langzeitfolgen aufgeklärt werden. Auch eine Übersicht über alternative Anästhesieverfahren gehört zu der Aufklärung. Der Betroffene muss zudem die Möglichkeit haben Nachfragen zu stellen. Ein Aufklärungsbogen, wie bei einer Vollnarkose, mit Unterschrift ist nicht unbedingt erforderlich. Eine mündliche Aufklärung ist ausreichend. Je nach Risiko und Eingriffsart fällt die Aufklärung unterschiedlich ausführlich statt.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 30.11.2018 - Letzte Änderung: 21.06.2024