Hitzefrei in der Schule

Wenn es im Sommer besonders heiß wird, können Schüler unter Umständen hitzefrei bekommen und vom Schulunterricht entlassen werden oder müssen gar nicht erst in die Schule kommen.

Hitzefrei in der Schule

Definition

Wenn es im Sommer besonders heiß wird, können Schüler unter Umständen hitzefrei bekommen und vom Schulunterricht entlassen werden oder müssen gar nicht erst in die Schule kommen. Hitzefrei bezeichnet den Ausfall von Schulunterricht aufgrund besonders hoher Außentemperaturen. Die Entscheidungsmacht über die Erteilung von Hitzefrei liegt bei den einzelnen Schulleitern und unterscheidet sich in den unterschiedlichen Bundesländern Deutschlands.

Welche Voraussetzungen braucht man für hitzefrei?

Die Voraussetzung für hitzefrei ist eine Raumtemperatur, bei der es Lehrer und Schülern zu Konzentrationsschwierigkeiten und Leistungsschwäche kommt. Je nach Bundesland handelt es sich dabei um Raumtemperaturen von mindestens 25 Grad Celsius.

Ab wie viel Grad gibt es hitzefrei?

In Deutschland gibt es regionale Unterschiede im Erlass von Hitzefreiheit. Es gibt Bundesländer, die bestimmte Temperaturen voraussetzen, während in anderen Bundesländern Schulleiter nach eigenem Ermessen hitzefrei geben. So müssen für hitzefrei in Bremen mindestens 25 Grad im Schulgebäude bestehen. In Nordrhein-Westfalen gilt ein Mindestwert einer Raumtemperatur von über 27 Grad. In Sachsen-Anhalt gibt es hitzefrei für Schüler, wenn morgens um elf Uhr im Unterrichtsraum mindestens 26 Grad Celsius erreicht werden.

In Brandburg gilt hitzefrei, wenn um 10 Uhr vormittags 25 Grad im Schatten herrschen oder um 11 Uhr 25 Grad Raumtemperatur bestehen. Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass hitzefrei erst dann ausgesprochen wird, wenn die Hitze und Luftfeuchtigkeit für die Schüler nicht mehr zumutbar erscheinen. In Berlin oder Bayern gibt es keine Gradangaben zur Erteilung von Hitzefreiheit. Ähnlich flexibel wird Hitze im Saarland gehandhabt. Das Bundesland bevorzugt Teilzeit-hitzefrei bei besonders hohen Temperaturen, um so viel Schulstoff wie möglich beizubehalten.

Was steht im Schulgesetz?

Das Recht auf hitzefrei ist in den Schulgesetzen der Bundesländer unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg entscheiden die Schulleiter frei über Hitzefrei. In Hessen gilt für besonders heiße Tage, dass der Unterricht bei Hitze in der Grundstufe und Mittelstoffe alternativ gestaltet werden darf, das heißt zum Beispiel Projekte an anderen Lernorten anstelle des Regelunterrichts. Außerdem darf in Hessen auf Hausaufgaben verzichtet werden und der Unterricht nach der fünften Stunde beendet werden.
In Niedersachsen darf der Schulleiter dem Sekundarbereich 1 hitzefrei erteilen. Das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen erlaubt der Sekundarstufe 1 hitzefrei, wenn der Schulleiter es für notwendig betrachtet. Gleichzeitig ist in NRW festgelegt, dass die Sekundarstufe 2 kein Recht auf hitzefrei hat. In Rheinland-Pflanz und Schleswig-Holstein darf der Schulleiter frei entscheiden, wann er für welche Sekundarstufe hitzefrei erteilt.

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Gibt es Unterschiede für Grundschule und Oberstufe?

Die Schulgesetze der Bundesländer legen mehr oder weniger konkret fest, welche Bereiche der Schule unter welchen Bedingungen hitzefrei bekommen. Ein paar Bundesländer unterteilen die Sekundarstufe 1 von der Sekundarstufe 2. Die Sekundarstufe 2, also die Oberstufe, hat in Nordrhein-Westfalen sogar ein Verbot für hitzefrei. In anderen Bundesländern, wie Hessen oder Niedersachsen ist lediglich der Besuch für die Sekundarstufe 1 geregelt, sodass die Oberstufe nach Ermessen des Schulleiters entlassen wird. In Hessen ist Hitzefrei für die Grundstufe und Mittelstufe (Sekundarstufe 1) geregelt. Der Unterricht darf lockerer gestaltet werden, Hausaufgaben bleiben aus und der Unterricht wird nach der fünften Stunde beendet.

Ähnlich verhält es sich in Niedersachsen, wo festgelegt ist, dass der Schulleiter dem Sekundarbereich 1 hitzefrei erteilen darf. Nordrhein-Westfalen erlaubt dem Sekundarbereich 1 ebenfalls die Erteilung von hitzefrei nach Ermessen des Schulleiters, während in der Sekundarstufe 2 hitzefrei laut Schulgesetz verboten ist. Grundschulkinder werden demnach in den meisten Bundesländern bei hohen Temperaturen nach Ermessen des Schulleiters vom Unterricht entlassen. Die Unterschiede zwischen Grundschule und Sekundarstufe 1 unterscheiden sich in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen deutlich voneinander.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 30.01.2019 - Letzte Änderung: 22.10.2021