Verbrennungen und Verbrühungen gehören zu den häufigsten häuslichen Notfällen. Verbrennungen teilt man in 4 Schweregrade ein. Die Therapiemaßnahmen werden im folgenden beschrieben.
Verbrühungen kommen in häuslicher Umgebung relativ häufig vor. Sie entstehen meistens bei Küchenarbeiten und hier vor allem beim Abgießen von heißem oder sogar kochendem Wasser (z.B. abgeschüttetes Nudelwasser etc.).
Man unterscheidet die Verbrühungen durch heißes Wasser und durch Wasserdampf. Letzteres kann stärkere Verletzungen an der Haut hervorrufen, da Wasserdampf um einiges heißer ist als erhitztes Wasser. Verbrühungen treten bereits ab einer Temperatur von 45 Grad Celsius auf. Dabei ist lediglich die obere Hautschicht betroffen. Neben einem starken Schmerz ist auch eine Rötung und ggf. Schwellung des entsprechenden Hautbereiches zu beobachten.
Die ersten Maßnahmen sollten immer die Kühlung des Areals sein. Zunächst müssen Kleidungsstücke über dementsprechenden Hautbezirk entfernt werden. Bei Verbrühungen, bei denen es zu keinen offenen Stellen der Haut kommt, kann man kühlendes Leitungswasser oder Eisbeutel auf den Bereich legen. Wichtig ist, dass die Kühlung innerhalb der ersten Minuten nach der Verbrühung gestartet werden sollte.
Nach spätestens 10 Minuten sollte die Kühlung unterbrochen und die Haut inspiziert werden. Gegebenenfalls kann die Kühlung erneut erfolgen. Je nach dem, wie groß das Areal ist bzw. an welcher Stelle es zu finden ist, sollte nach oder noch während der Kühlung ein Arzt aufgesucht werden. Sind große Bezirke der Haut oder wichtige Organe, wie z.B. die Augen von der Verbrühung betroffen, ist immer sofort ein Arzt aufzusuchen.
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Unsere Haut setzt sich aus vielen Schichten zusammen. Von außen nach innen betrachtet sind dies im Wesentlichen die Oberhaut (Epidermis), Dermis (Lederhaut) und die Subcutis (Unterhaut) mit dem Fettgewebe. Unerlässlich für die Regeneration der Haut ist vor allem auch die Lederhaut. Eine starke Schädigung dieser Hautschicht hat in der Regel eine Narbenbildung zur Folge.
Entsprechend den an der Verbrühung beteiligten Hautschichten kann diese in verschiedene Schweregrade eingeteilt werden.
Eine weitergehende Einschätzung von Verbrennung erfolgt anhand der verbrannten Fläche der Haut:
Bereits eine zweit- oder drittgradige Verbrennung führt bei einer betroffenen Körperoberfläche von etwa 10% beim Erwachsenen (entspricht etwa der Fläche eines Armes) oder 5% beim Kind (entspricht etwa der Fläche eines halben Armes) zu einem starken Wasserverlust durch ungehinderte Verdunstung. Ein lebensgefährlicher hypovolämischer Schock kann die Folge sein.
Durch die sogenannte Neunerregel kann Verbrennungsfläche beim Erwachsenen ungefähr abgeschätzt werden. Arme und Kopf nehmen dabei jeweils 9% der Körperoberfläche in Anspruch. Die Haut der Beine bedeckt jeweils etwa 2 x 9 (also 18)% des Körpers, die Haut des Rumpfes etwa 4 x 9 (36)%. Bei Kindern verliert die Neunerregel aufgrund der anderen Körperproportionen an Gültigkeit. Allgemeingültig ist jedoch die Faustregel, dass die Handfläche des Patienten (einschließlich der Finger) etwa 1% der Körperoberfläche beträgt.
Die wichtigste Behandlungsmaßnahme bei Verbrennungen und Verbrühungen ist das unmittelbare Kühlen der verbrühten Haut, nachdem die Hitzequelle entfernt wurde. Dies kann am besten mithilfe von etwa 20C° kühlem, keimfreiem Wasser (am besten Leitungswasser) geschehen. Eis hingegen sollte nicht verwendet werden, da hierbei das Risiko der Erzeugung von Erfrierungen der Haut besteht. Die Studienlage bezüglich der wundheilenden Wirkung von Kühlung auf Verbrühungen und Verbrennungen ist eher vage. Ein schmerzlindernder Effekt ist jedoch gesichert und Rechtfertigung genug zum Kühlen.
Auf der verbrühten Haut befindliche Kleidung oder anderweitige Gegenstände sollten nicht selbst entfernt werden und bis zum Eintreffen von Fachpersonal auf dem Körper des Patienten belassen werden. Eine frei liegende Brandwunde sollte nach erfolgtem Kühlen möglichst mit sterilen, nicht flusenden Wundverbänden abgedeckt werden. Diese sollten eher lose aufgebracht werden. Idealerweise wird hierfür eine mit Aluminium bedampfte Wundauflage verwendet.
Speziell für Verbrennungen ausgelegte Verbdandsets enthalten derartige Wundauflagen in der Regel. Es ist generell, jedoch vor allem mit Kindern im Haushalt ratsam, derartige Sets stets in der Hausapotheke griffbereit zu haben.
Das Aufbringen von Hausmitteln wie:
sollte definitiv vermieden werden, da Infektionen und weitere Schädigungen der Haut die Folge sein können. Auch spezielle Wundsalben und –gels sollten, wenn überhaupt, nur nach Absprache mit dem Hausarzt oder einem Apotheker aufgetragen werden und sind daher nicht Bestandteil von Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Je nach Schweregrad und Ausmaß der Verbrühung sollte für die weitere Behandlung ein Arzt zurate gezogen werden. Verbrennungen ersten Grades sind gut selbst behandelbar, bei höhergradigen Verbrühungen ist die Vorstellung beim Hausarzt oder in der Notaufnahme zu empfehlen.
Zusätzlich zum Kühlen werden bei Verbrühungen häufig kühlende oder schmerzlindernde Salben verwendet. Ihre Anwendung ist hierbei jedoch nicht ganz unumstritten.
In den meisten Fällen sollte frische Verbrühung sollte trocken behandelt werden. Hierfür sind einfache Wundverbände lose anzubringen. Das Auftragen von Salbe auf die verbrühte Haut ist hier kontraproduktiv und sollte auf jeden Fall vermieden werden.
Vor allem normale Hautcremes sind bei mittelgradigen Verbrühungen wenig hilfreich. Selbst spezielle Wundcremes sollten erst verwendet werden, wenn die Entzündung weitgehend abgeheilt ist und die Wundheilung begonnen hat einzusetzen. Ob und in welchem Ausmaß Salben bei einer leichten Verbrennung hilfreich sein können, kann sicherheitshalber beim Apotheker oder Hausarzt erfragt werden.
Leichte und kleinflächige Verbrennungen können gut durch selbst behandelt werden. Im Vordergrund steht dabei das Kühlen des betroffenen Areals einige, maximal jedoch 15, Minuten, nachdem die Hitzequelle unverzüglich entfernt wurde.
Dies hat vordergründig eine Schmerzlinderung zum Ziel, gleichzeitig wird aber auch ein Ausbreiten der Verbrennung durch heiße Gewebeteile verhindert. Hierzu sollte am besten kühles, jedoch kein kaltes Leitungswasser verwendet werden. Als Idealtemperatur werden etwa 20 C° (also Zimmertemperatur) angegeben. In jedem Fall sollte das Wasser jedoch keimfrei, um Infektionen zu vermeiden. Die Verwendung von Eis sollte vermieden werden, da dies das Risiko von Erfrierungen birgt.
Merke: Vom Auftragen von Hausmitteln wie etwa Hautcremes, Pudern oder sogar Mehl, Öl oder Salz, ist hingegen definitiv abzuraten.
Derartige Substanzen führen zu einer Austrocknung und im schlimmsten Fall zur Entzündung der ohnehin schon für Infektionen anfälligen Haut. Ist ein Kühlen der Verbrühung erfolgt, ist die beste Maßnahme, einen losen Verband auf die betroffene Haut aufzubringen. Am besten geeignet ist hierfür eine mit Aluminium bedampfte Wundkompresse. Beginnt die Wunde auszuheilen können spezielle Wundcremes hilfreich sein.
Bei starken oder anhaltenden Schmerzen ist die Einnahme von Schmerzmitteln wie Ibuprofen oder Paracetamol entsprechend der Packungsbeilage zu empfehlen.
Kinder besitzen einen sehr lebhaften Drang zum Erkunden. Da sie gleichzeitig noch recht ungeschickt sind, kommt das Herunterreißen von heißen Flüssigkeitsbehältern von Herd und Tisch sehr häufig vor und führt in vielen Fällen zu Verbrühungen.
Mit etwa 70% machen Verbrühungen bei ihnen einen Großteil aller Verbrennungen aus. Wichtig ist dabei zu beachten, dass im Vergleich zum Erwachsenen Verbrühungen und Verbrennungen bei Kindern deutlich gefährlicher sind. So kann beim Erwachsenen eine Verbrühung zweiten Grades bei einer verbrühten Körperoberfläche ab etwa 10% lebensgefährlich werden, beim Kind jedoch schon ab ungefähr 5%. Ein Abschätzen des Ausmaßes der Verbrennung bei Kindern kann am einfachsten anhand der Faustregel erfolgen, dass die Handfläche des kleinen Patienten (einschließlich der Finger) in etwa 1% der Körperoberfläche beträgt.
Die Behandlung einer Verbrühung bei Kleinkindern gleicht ansonsten der bei Erwachsenen. Unmittelbar nach Entfernen der Hitzequelle sollte ein ausreichendes Kühlen (im Idealfall durch etwa 20C° kühles Leitungswasser, nicht jedoch mit Eis) erfolgen. Die Wunde sollte wenn möglich steril abgedeckt werden. Das Öffnen von Brandblasen, sollte ebenso wie das Auftragen von Hausmitteln wie Öl, Mehl oder Ähnlichem auf die Wunde vermieden werden. Verbrannte Kleidung oder sonstige auf der Haut verbliebene Gegenstände sollten nur von Fachpersonal entfernt werden und bis zum Eintreffen dieser am Körper des Kindes verbleiben.
Großflächige Verbrennungen oder Verbrühungen zweiten oder höheren Grades sollten bei Kindern stets ärztlich abgeklärt werden. Säuglinge und Kleinkinder sollten bei Verbrennungen grundsätzlich in der Klinik vorgestellt werden.
Etwas seltener aber immer noch häufig kommt es zu Verbrennungen im Haushalt. Hierbei sind meistens keine heißen Flüssigkeiten, sondern vielmehr Kerzen, Heizöfen, Heizspiralen des Ofens, Gasflammen am Herd, heißes Fett oder zu lange aufgelegte Wärmflaschen beteiligt.
Die Verbrennung wird abhängig von der betroffenen Tiefe und der Größe des Areals in 4 Schweregrade eingeteilt.
Während Grad 1 lediglich eine leichte Schwellung und Rötung der Haut hervorruft und einem Sonnenbrand entspricht, kommt es bei Grad 2 schon zur Blasenbildung. In diesem Fall ist nicht sicher zu sagen, ob es zu einer narbenfreien Abheilung der Haut kommen kann. Charakteristisch für Grad 1 und 2 sind zum Teil starke Schmerzen.
Schmerzlos ist bereits Grad 3, da die Nervenendigungen bereits zerstört sind und den Schmerz nicht mehr weiterleiten können.
Grad 4 ist die schwerste Form der Verbrennung. Hierbei kommt es zur Beteiligung von unter der Haut liegenden Faszien und Knochen. Um die Verbrennungsfläche zu bestimmen, sieht man sich die einzeln betroffenen Körperregionen an. Beim Erwachsenen entspricht ein beteiligter Kopf oder Hals 9% der Haut, der Rumpf 36%, die Arme 18%, die Beine 36% und die Genitalien 1%. Bei Kindern und Säuglingen wird das Verteilungsmuster etwas anders dargestellt.
Auch bei Verbrennungen ist prinzipiell eine sofortige Kühlung sinnvoll. Wichtig ist auch hier zunächst die verbrannten Kleidungsstücke zu entfernen. Handelt es sich um eine Verbrennung Grad 1 oder 2, kann genauso verfahren werden wie bei der Verbrühung. Bei Grad 3 und 4 sollte zunächst eine sterile Abdeckung erfolgen. Offene Hautstellen sind extrem infektgefährdet. Darauf sollte man schon zu Beginn achten. Auf die sterile Auflage kann man Eispacks legen. Je nachdem, um welchen Grad bzw. welche Ausbreitung es sich handelt, muss sofort ein Notarzt verständigt werden, da unter Umständen ein Transport in eine Spezialklinik erfolgen muss. Jedes Jahr im Sommer kommt es zu zahlreichen Grillunfällen, bei denen unachtsam Spiritus oder andere brennbare Flüssigkeiten in den Grill geschüttet und Stichflammenverletzungen in Kauf genommen werden. Auch zur Weihnachtszeit kommt es immer wieder zu Verletzungen durch Christbaum- oder Adventskranzbrände bzw. durch Feuerwerkskörper.
Im Zweifelsfall ist bei Verbrennungen immer ein Arzt aufzusuchen. Besonders dringlich ist die Situation, wenn bei einer starken Verbrennung keine Schmerzen mehr auftreten, bzw. wenn unter der Haut liegendes Gewebe sichtbar wird. In extremen Fällen kommt es zu brennenden Kleidungsstücken. In diesem Fall sollte unbedingt ein Zweithelfer mit Hilfe eine Decke das Feuer löschen. Schwierig wird die Situation, wenn der Betroffene versucht in Panik davonzulaufen. Solange die Kleidung brennt, wird der Grad der Verbrennung und die Ausbreitung sehr schnell weiter fortschreiten.
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