Zahnärztliche Schmerzausschaltung

Dem Zahnarzt stehen zur Schmerzausschaltung mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Je nach Lokalisation der Schmerzen wird eine Oberflächenanästhesie, Infiltrationsanästhesie, Leitungsanästhesie oder Narkose angewandt.

Zahnärztliche Schmerzausschaltung

Einleitung

Der Zahnarztbesuch wird von vielen Patienten mit der Furcht vor Schmerzen verbunden. Natürlich wären zahnärztliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Extraktionen oder andere chirurgische Behandlungen, nicht ohne Schmerzen durchführbar. Die Furcht ist unbegründet, da dem Zahnarzt Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um seine Behandlung schmerzfrei durchzuführen. Je nach der Art der Behandlung und der Lokalisation werden unterschiedliche Methoden der Schmerzausschaltung (Anästhesie) angewandt.

Oberflächenanästhesie

Eine Anästhesie der Schleimhautoberfläche wird entweder mit Kältespray oder einem Oberflächenanästhetikum durchgeführt. Es werden dabei nur die oberen Hautschichten unempfindlich gemacht, um den Einstich der Spritze nicht zu spüren oder aber zur Eröffnung eines eitrigen Abszesses, wenn eine Betäubung mit einer Spritze nicht möglich ist, da dadurch eine Verbreitung von Keimen möglich ist. Die Oberflächenanästhesie ist nur von kurzer Dauer und in kurzer Zeit wieder abgeklungen.

Infiltrationsanästhesie

Die Infiltrations- oder Lokalanästhesie wird mit einer Anästhesielösung mittels einer Spritze unter die Schleimhaut direkt an den Kieferknochen verabreicht. Das Anästhetikum führt zu einer lokalen Betäubung des umspritzten Zahnes und seiner Umgebung. Die Anwendungsgebiete für diese Art der Schmerzvermeidung sind:

  • Zahnextraktionen
  • Parodontologische Eingriffe
  • Beschleifen von Zähnen zur Aufnahme einer Krone
  • Schmerzfreie Kavitätenpräparation
  • Entfernung entzündlicher Pulpen (Vitalextirpation)
  • Implantate

Durch den nur langsamen Abbau des Anästhetikums hält die Anästhesie für mehrere Stunden an. Das Abklingen der Wirkung wird noch durch den Zusatz von Gefäß kontrahierenden Zusätzen verlängert, die auch die Blutungsneigung verringern.

Mehr hierzu: Die Lokalanästhesie beim Zahnarzt

Leitungsanästhesie

Für die Schmerzausschaltung des Unterkiefers kann für den hinteren Bereich keine Lokalanästhesie verwendet werden, da der Knochen zu kompakt ist, um die Anästhesielösung durch zu lassen. Hier ist eine Leitungsanästhesie notwendig. Um den Nerv auszuschalten ist es notwendig, ihn an seiner Eintrittsstelle in den Unterkiefer zu treffen. Diese Öffnung liegt im aufsteigenden Ast des Unterkiefers hinter den letzten Backenzähnen. Für den Zahnarzt ist diese Art der Anästhesie wesentlich schwieriger durchzuführen. Da der den Unterkiefer versorgende Nerv an seiner Eintrittsstelle betäubt wird, ist damit der gesamte Unterkiefer der betreffenden Seite ausgeschaltet. Der Patient merkt es an einem Gefühl der Taubhaut an der Unterlippe, da der Nerv im Bereich der kleinen Backenzähne wieder aus dem Knochen austritt.

Intraligamentale Anästhesie

Eine spezielle Anästhesie ist die Intraligamentale Anästhesie. Hierbei wird das Anästhetikum mit Druck direkt in den Spalt zwischen Zahn und Kieferknochen appliziert. Der Vorteil liegt in der Betäubung nur des einen Zahnes und dem Gebrauch einer wesentlich geringeren Menge des Anästhetikums. Da der Spalt sehr eng ist, wird für diese Art der Betäubung eine sehr dünne Kanüle verwendet.

Narkose

Bei besonders empfindlichen Patienten, die auch noch Angst vor Spritzen haben oder bei besonders großen chirurgischen Eingriffen, kann auch eine Narkose notwendig sein. Hier ist jedoch das Risiko einer Vollnarkose zu berücksichtigen. Daher sollte in jedem Fall ein Anästhesist diese Art der Schmerzausschaltung durchführen.

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Zusammenfassung

Der Gang zum Zahnarzt braucht nicht mit Angst vor Schmerzen verbunden sein. Dem Zahnarzt stehen genügend Verfahren zur Vermeidung von Schmerzen zur Verfügung. Eine Narkose sollte nur in Ausnahmefällen verabreicht werden, denn die örtliche Betäubung reicht in den allermeisten Fällen zur Schmerzausschaltung aus.

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Autor: Dr. Wolfgang Weinert Veröffentlicht: 10.11.2010 - Letzte Änderung: 21.06.2024