Objektivität

Definition

Die Objektivität wird definiert als Grad der Unabhängigkeit der Messergebnisse eines Messverfahrens von der Person des Untersuchers. Gefordert wird bei der Objektivität eine interpersonelle Übereinstimmung der Messergebnisse. kurz: Verschiedene Prüfer sollen bei der Messung des gleichen Vorgang zu gleichen Ergebnissen kommen.

In Anlehnung eine die Phasen des Messvorgangs wird die Objektivität eingeteilt in:

  1. Durchführungsobjektivität
  2. Auswertungsobjektivität
  3. Interpretationsobjektivität

Grundsätzliches zur Objektivität

Im Leistungssport treten Verstöße gegen die Objektivität seltener auf, als im Schulsport oder Breitensport. Den leistungsorientierten Sportlern sind die Testdurchführungen in den meisten Fällen bekannt und werden automatisiert ausgeführt.
Um Verstöße gegen die Objektivität im Vorfeld vermeiden zu können, sind exakte Anweisungen zur Durchführung notwendig. (Bsp. Liegestütze/ Ausgangsposition und Endposition müssen klar definiert werden.

Besonders häufig treten Verstöße gegen die Objektivität in sog. technisch- kompositorischen Sportarten (Bsp. Gerätturnen, Wasserspringen, Eiskunstlauf etc.) auf. Teils in Form von Skandalurteilen.

1. Durchführungsobjektivität

Die Durchführungsobjektivität betrifft den Grad der Unabhängigkeit der Untersuchungsergebnisse von zufälligen und/ oder systematischen Verhaltensvariationen des Versuchleiters während der Datenerhebung.

Die Durchführungsobjektivität betrifft die Einflussmöglichkeit des Versuchsleiters während der Datenerhebung.

Die Durchführungsobjektivität ist dann gegeben, wenn die Untersuchung unter standardisierten Bedingungen stattfindet.

  • milieuspezifische Bedingungen (bsp.Testraum, Bodenbeläge etc.)
  • material- und apparatspezifische Bedingungen (bsp. Sportgeräte, Schwimmkleidung, Schuhwerk etc.
  • psychophysiologische Bediungungen (bsp. Motivation, Intensität der Testvorbereitung)
  • Informationsmedien zur Beschreibung des Testverhaltens (bsp. verbale/schriftliche Erläuterung der Aufgabenstellung)
  • Informationsgehalt der Beschreibung des Testverhaltens (bsp. Ausgangs- Endstellung beim Klimmzug)

Die Durchführungsobjektivität kann auf zwei Arten kontrolliert werden:

  1. Testwiederholung mit einem anderem Versuchsleiter (Beachte jedoch mögliche Lernfortschritte der Probanden)
  2. Probanden werden dem Versuchsleiter zufällig zugeordnet

2. Auswertungsobjektivität

Die Auswertungsobjektivität betrifft die numerische oder kategoriale Auswertung in der Phase der Datenauswertung. Bei der Leistungsmessung (bsp. Stoppuhren beim 100m Lauf, Hochsprung etc.) liegt die Auswertungsobjektivität höher als im Bereich der Leistungsbewertung (bsp. Turnen, Turmspringen).

Unterschiede entstehen zudem im Zeitpunkt der ausgewerteten Daten. (bsp. Videoaufzeichnungen im Sportspiel)

3. Interpretationsobjektivität

Die Interpretationsobjektivität besagt, dass unterschiedliche Untersucher auf Grundlage vorliegender Messergebnisse auf die gleiche Schlussfolgerung kommen.
Die Interpretationsobjektivität ist eher gegeben, wenn die Auswertung auf einem numerischen Wert basiert. (bsp. Skala, Normtabellen)

Autor: Tobias Kasprak Veröffentlicht: 28.01.2014 - Letzte Änderung: 22.10.2021